Für eine Behandlungssitzung berechne ich 90 Euro (100 Euro ab 1. Januar 2025) für Selbstzahler und 100 Euro (bis zu 115 Euro ab 1. Januar 2025) für Privatpatienten, beihilfeberechtigte Patienten und Patienten mit privater Zusatzversicherung für Heilpraktiker (Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH). Im Einzelfall sind die Folgebehandlungen von Säuglingen und Kindern bis 10 Jahre kürzer. Der Preis wird dann der Dauer entsprechend angepasst.
Kostenerstattung: Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen. Privatpatienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen die Behandlungskosten in der Regel teilweise oder sogar vollständig von ihrer Krankenkasse erstattet. Am besten erkundigen Sie sich einmal bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung der osteopathischen Behandlung oder informieren sich auf der Seite des VOD e.V. oder des Osteokompass >>